IHR ANSPRECHPARTNER
FÜR BRANDSCHUTZPLÄNE
Unsere Leistungen
Brandschutzpläne

Sofern eine gesetzliche Verpflichtung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorgaben besteht oder sie eine behördliche Vorschreibung erhalten haben, oder bei ihnen eine Brandmelde- und / oder Löschanlage vorhanden ist, müssen verpflichtend Brandschutzpläne erstellt werden.
Selbstverständlich können sie Brandschutzpläne auch freiwillig anfertigen lassen.
Wir bieten ihnen eine langjährige Erfahrung bei der Ausfertigung von Brandschutzplänen gemäß der aktuellen Richtlinie TRVB 121 O, welche als Grundlage für die Erstellung herangezogen werden muss.
Unsere Leistung umfasst die richtlinienkonforme Planerstellung und zumindest eine Begehung des Objektes. Zusätzlich stellen wir den Kontakt zu den jeweils zuständigen Feuerwehren her und übergeben ihnen die fertigen Brandschutzpläne bereits vidiert.
Fluchtwegpläne

Diese Pläne sind z.B. in Beherbergungsstätten oder Wohnheimen vorgeschrieben. Fluchtwegpläne werden im Sinne der DIN ISO 23601 bzw. TRVB 119 O erstellt.
Wie arbeiten diese Pläne mit allen erforderlichen Symbolen bewusst relativ einfach aus, um allen Personen ein rasches Erfassen der Örtlichkeit sowie der Fluchtrichtungen zu ermöglichen.
Diese Planart ermöglicht eine teilweise flexible Ausgestaltung des Layouts, welches wir gemeinsam mit ihnen vorab definieren.
Die Hinweistexte „Verhalten im Brandfall“ können wir auf Wunsch zusätzlich zu Deutsch auch in englischer und / oder französischer Sprache eintragen.
"Flächen für die Feuerwehr"

Diese Art der einfachen Lagepläne wird immer öfter von den jeweils zuständigen Feuerwehren verlangt, wenn die Zufahrt zur Einsatzadresse unübersichtlich ist und / oder zum Teil nur über Feuerwehr-Zufahrten möglich ist.
Diese Pläne werden als großformatiges Schild, mindestens 50 x 80 cm, im öffentlichen Straßenbereich aufgestellt und dienen der Feuerwehr als wichtige Orientierungshilfe.
Bei der Ausgestaltung dieser Pläne werden diese Parameter besonders berücksichtigt und das Layout entsprechend angepasst.
Eine weitere Variante sind Orientierungspläne. Die Ausgestaltung dieser Pläne ist weitgehend ähnlich den „Plänen für die Feuerwehr“, allerdings werden sie nicht von der Feuerwehr vorgeschrieben. Diese ebenfalls großformatigen Schilder dienen hauptsächlich als Orientierungshilfe für Besucher oder z.B. Post- oder Paketzusteller.
Brandschutzordnung

Sofern für ihr Unternehmen erforderlich, erstellen wir eine Brandschutzordnung „Verhalten im Brandfall“ gemäß den Anforderungen der TRVB 119 O.
Über uns
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Erstellen von
- Brandschutzplänen
- Fluchtwegplänen
- Plänen „Flächen für die Feuerwehr“
- Orientierungsplänen
- Brandschutzordnungen
Gerne übernehmen wir die Ausarbeitung der für Sie erforderlichen Plänen des vorbeugenden Brandschutzes gemäß den aktuellen Vorgaben und Richtlinien.